FAQ

Allgemein

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung endet immer am 31.07. des Folgejahres. Sofern man jedoch von einem steuerlichen Berater betreut wird (z.B. Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft, etc.) verlängert sich diese Frist bis zum 28.02. des Folgejahres.

Alle benötigten Dokumente haben wir Ihnen in einer übersichtlichen Liste (PDF-Download) zusammen gestellt.

Von den selbstgetragenen Krankheitskosten wird die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen. Der verbleibende Betrag wird dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen. Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Die zumutbare Belastung erechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Hier können Sie sich unseren Rechner online ausführen > Link

Grenzgänger

Als Grenzgänger bezeichnet man einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Staat als dem Wohnsitzstaat arbeitet und täglich an seinen Wohnort zurückkehrt. Bei Anmeldung als Grenzgänger bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt setzt dieses vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen fest, die Sie jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. an das Finanzamt bezahlen müssen. Auf Antrag erteilt Ihnen das Wohnsitzfinanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung für Ihren schweizerischen Arbeitgeber. Dieser behält dann (bei vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung) 4,5 Prozent Ihres Arbeitslohns als Quellensteuer ein, welche Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Vorauszahlung angerechnet bekommen.
Bei einem Freizügigkeitskonto handelt es sich um ein Guthabenkonto in der Schweiz, auf dem das Altersguthaben einer schweizer Pensionskasse zwischengeparkt werden kann.

Jahr 2025: 100,00 CHF = 106,50 EUR
Jahr 2024: 100,00 CHF = 104,50 EUR
Jahr 2023: 100,00 CHF = 102,50 EUR
Jahr 2022: 100,00 CHF = 99,00 EUR
Jahr 2021: 100,00 CHF = 92,00 EUR
Jahr 2020: 100,00 CHF = 93,00 EUR
Jahr 2019: 100,00 CHF = 89,50 EUR
Jahr 2018: 100,00 CHF = 86,50 EUR
Jahr 2017: 100,00 CHF = 89,50 EUR
Jahr 2016: 100,00 CHF = 91,50 EUR
Jahr 2015: 100,00 CHF = 93,50 EUR
Jahr 2014: 100,00 CHF = 82,00 EUR
Jahr 2013: 100,00 CHF = 81,00 EUR
Jahr 2012: 100,00 CHF = 82,50 EUR
Jahr 2011: 100,00 CHF = 81,00 EUR
Jahr 2010: 100,00 CHF = 72,00 EUR
Jahr 2009: 100,00 CHF = 66,00 EUR
Jahr 2008: 100,00 CHF = 63,00 EUR
Jahr 2007: 100,00 CHF = 60,50 EUR
Jahr 2006: 100,00 CHF = 63,50 EUR
Jahr 2005: 100,00 CHF = 64,50 EUR
Jahr 2004: 100,00 CHF = 65,00 EUR
Jahr 2003: 100,00 CHF = 65,50 EUR
Jahr 2002: 100,00 CHF = 68,00 EUR
Jahr 2001: 100,00 CHF = 128,00 DM
Jahr 2000: 100,00 CHF = 123,00 DM
Jahr 1999: 100,00 CHF = 121,00 DM
Jahr 1998: 100,00 CHF = 120,00 DM
Jahr 1997: 100,00 CHF = 118,00 DM
Jahr 1996: 100,00 CHF = 120,00 DM
Jahr 1995: 100,00 CHF = 120,00 DM
Jahr 1994: 100,00 CHF = 117,00 DM
Jahr 1993: 100,00 CHF = 111,00 DM
Jahr 1992: 100,00 CHF = 110,00 DM
Jahr 1991: 100,00 CHF = 114,00 DM
Jahr 1990: 100,00 CHF = 115,00 DM

per 01.01.2005: 1,90 %
per 01.01.2006: keine Anpassung
per 01.01.2007: 2,80 %
per 01.01.2008: keine Anpassung
per 01.01.2009: 3,20 %
per 01.01.2010: keine Anpassung
per 01.01.2011: 1,75 %
per 01.01.2012: keine Anpassung
per 01.01.2013: 0,90 %
per 01.01.2014: keine Anpassung
per 01.01.2015: 0,40 %
per 01.01.2016: keine Anpassung
per 01.01.2017: keine Anpassung
per 01.01.2018: keine Anpassung
per 01.01.2019: 0,85 %
per 01.01.2020: keine Anpassung
per 01.01.2021: 0,85 %
per 01.01.2022: keine Anpassung
per 01.01.2023: 2,50 %
per 01.01.2024: keine Anpassung
per 01.01.2025: 2,90 %
per 01.01.2026: keine Anpassung