Grundsteuerreform aktuell

Verpflichtende Abgabe einer Steuererklärung für alle Grundstücksbesitzer in Deutschland.

Wir unterstützen Sie. Leistung die entlastet.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung ab 2025 gefordert. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022. Für eine Neubewertung werden wir von Ihnen einige Angaben benötigen, die von Bundesland zu Bundesland abweichen können.

Unsere digitale Zusammenarbeit:


  1. Senden Sie uns über untenstehende Kontaktadresse eine Anfrage mit allen notwendigen Informationen zu.

  2. Wir erstellen über eine spezielle Grundsteuersoftware Ihre Feststellungerklärung(en).

  3. Sie können uns jederzeit für Rückfragen erreichen.

  4. Die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt übernehmen wir für Sie.

  5. Den Steuerbescheid prüfen wir und geben Ihnen Bescheid.


Teilen Sie uns folgende Informationen mit:


  • Einheitswert-Aktenzeichen (finden Sie auf dem letzten Grundsteuerbescheid)

  • Adresse des Grundstücks

  • Flurstücknummer

  • Grundstücksgröße

  • Wie wird das Grundstück genutzt?

  • Dient es überwiegend Wohnzwecken?


Unsere Honorarstruktur für Grundstücke innerhalb Baden-Württembergs

(Grundstücke außerhalb von Baden-Württemberg werden nach Zeitaufwand und einem Stundensatz von € 180,00 + 19% USt abgerechnet)


  • 1. Grundstück EUR 476,00 (inkl. USt.)

  • 2. bis 5. Grundstück EUR 238,00 (inkl. USt.) je Grundstück

  • bis 10. Grundstück EUR 148,75 (inkl. USt.) je Grundstück


Kontakt


Welche Informationen wir von Ihnen im Detail brauchen, finden Sie hier.
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