Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung ab 2025 gefordert. Daraus ergibt sich eine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022. Für eine Neubewertung werden wir von Ihnen einige Angaben benötigen, die von Bundesland zu Bundesland abweichen können.
Senden Sie uns über untenstehende Kontaktadresse eine Anfrage mit allen notwendigen Informationen zu.
Wir erstellen über eine spezielle Grundsteuersoftware Ihre Feststellungerklärung(en).
Sie können uns jederzeit für Rückfragen erreichen.
Die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt übernehmen wir für Sie.
Den Steuerbescheid prüfen wir und geben Ihnen Bescheid.
Einheitswert-Aktenzeichen (finden Sie auf dem letzten Grundsteuerbescheid)
Adresse des Grundstücks
Flurstücknummer
Grundstücksgröße
Wie wird das Grundstück genutzt?
Dient es überwiegend Wohnzwecken?
(Grundstücke außerhalb von Baden-Württemberg werden nach Zeitaufwand und einem Stundensatz von € 180,00 + 19% USt abgerechnet)
1. Grundstück EUR 476,00 (inkl. USt.)
2. bis 5. Grundstück EUR 238,00 (inkl. USt.) je Grundstück
bis 10. Grundstück EUR 148,75 (inkl. USt.) je Grundstück
Vielfach ausgezeichnet. Und das auch wieder 2023.
Meier + Kröhnke PartG mbB
Steuerberater – vereidigter Buchprüfer
Semmelweisstraße 19
D - 79576 Weil am Rhein
Montag – Freitag
08:00 – 17:00 Uhr
Termine gerne nach Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.
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